Über Rasse, Verhalten, Verantwortung und die Frage, welches Wissen wir für ein gutes Zusammenleben mit Hunden wirklich brauchen.
Manche Hunde haben ihren Ruf schon weg, bevor sie überhaupt etwas getan haben.
Ein breiter Kopf, ein kräftiger Körper, vielleicht eine bestimmte Fellfarbe. Und schon entstehen Bilder im Kopf. Beim einen Bewunderung, beim anderen Unbehagen. Manchmal reicht sogar der Name einer Rasse.
Dabei steht der Hund einfach nur da. Vielleicht beobachtet er einen vorbeilaufenden Hund. Vielleicht ist ihm die Situation längst unangenehm. Vielleicht interessiert ihn gerade nichts mehr als der Geruch am nächsten Laternenpfahl.
All das wissen wir nicht.
Aber eine Meinung haben wir oft schon.
Was eine Rasseliste tatsächlich aussagt
In Deutschland gibt es keine einheitliche Rasseliste. Die Bundesländer regeln den Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden unterschiedlich.
Verhaltensprüfung in Baden-Württemberg, Negativzeugnis in Bayern: Was gilt wo?
Wer einen sogenannten Listenhund hält oder aufnehmen möchte, muss sich mit den Regeln des jeweiligen Bundeslandes beschäftigen. Denn nicht nur die betroffenen Rassen unterscheiden sich, sondern auch die Verfahren und Voraussetzungen.
Baden-Württemberg: Verhaltensprüfung. Bei American Staffordshire Terriern, Bullterriern und Pit Bull Terriern sowie bestimmten Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft zunächst vermutet. Diese Vermutung kann durch eine behördliche Verhaltensprüfung widerlegt werden.
Geprüft werden unter anderem der Grundgehorsam und das Verhalten gegenüber fremden Menschen, anderen Tieren, Fahrzeugen sowie akustischen und optischen Reizen. Auf Grundlage der Prüfung entscheidet die zuständige Ortspolizeibehörde über die Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft.
Wird die Prüfung im Alter von höchstens 15 Monaten erfolgreich abgelegt, ist zwischen dem 15. und 18. Lebensmonat eine Wiederholungsprüfung erforderlich. Die Anmeldung sollte rechtzeitig mit der zuständigen Gemeinde geklärt werden. Weitere Informationen bietet das Serviceportal Baden-Württemberg zur Verhaltensprüfung.
Bayern: Wesenstest und Negativzeugnis. Bayern unterscheidet zwischen Hunden der Kategorie 1 und der Kategorie 2. Bei Kategorie 1 ist die gesetzliche Vermutung einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar; die Haltung erfordert eine behördliche Erlaubnis, die nur unter strengen Voraussetzungen erteilt wird.
Bei Kategorie 2 kann die Vermutung durch ein Gutachten einer geeigneten sachverständigen Person, häufig als Wesenstest bezeichnet, widerlegt werden. Akzeptiert die zuständige Gemeinde das Gutachten, stellt sie auf Antrag ein sogenanntes Negativzeugnis aus. Damit entfällt die besondere Erlaubnispflicht für die Haltung eines Kampfhundes; Auflagen sind weiterhin möglich.
Für Welpen und Junghunde der Kategorie 2 muss bereits vor der abschließenden Begutachtung ein vorläufiges Negativzeugnis bei der Gemeinde beantragt werden. Eine hinreichend verlässliche Begutachtung ist in der Regel erst mit etwa 18 Monaten möglich. Einzelheiten erläutert die Bayerische Polizei zum Negativzeugnis.
Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, sollte deshalb frühzeitig mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Eine Trainingsvorbereitung ist weder die amtliche Verhaltensprüfung noch ein behördlich anerkanntes Sachverständigengutachten.
Das führt zu einer bemerkenswerten Situation: Ein Hund kann in einem Bundesland unter deutlich strengeren Auflagen gehalten werden müssen als in einem anderen.
Wohlgemerkt: Derselbe Hund.
Seine Erfahrungen, seine Persönlichkeit und sein Verhalten ändern sich nicht an der Landesgrenze. Die rechtliche Einordnung schon.
Nun sind gesetzliche Kategorien Instrumente der Gefahrenabwehr. Und natürlich braucht es Regeln, um Menschen und Tiere zu schützen.
Aber wie viel sagt die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse tatsächlich darüber aus, wie gefährlich ein individueller Hund ist?
Was die Wissenschaft über Rasse und Verhalten weiß
Hunderassen sind nicht nur unterschiedliche Erscheinungsformen derselben Tierart. Viele wurden über Generationen für bestimmte Aufgaben selektiert: für die Jagd, das Hüten, Bewachen oder die enge Zusammenarbeit mit Menschen.
Es wäre deshalb wissenschaftlich nicht haltbar, genetische Einflüsse auf Verhalten grundsätzlich zu bestreiten.
Die entscheidende Frage ist eine andere: Wie zuverlässig lässt sich das Verhalten eines einzelnen Hundes aus seiner Rassezugehörigkeit vorhersagen?
Eine 2022 im Fachjournal Science veröffentlichte Untersuchung von Morrill und Kollegen wertete Verhaltensangaben zu 18.385 Hunden und genetische Daten von 2.155 Hunden aus.
Die Rassezugehörigkeit erklärte in dieser Untersuchung rund neun Prozent der Variation der erfassten Verhaltensmerkmale.
Neun Prozent sind nicht nichts.
Aber auch ziemlich weit entfernt von einer zuverlässigen individuellen Verhaltensprognose.
Eine weitere Untersuchung von Mikkola und Kollegen aus dem Jahr 2021 fand Unterschiede im berichteten Aggressionsverhalten zwischen verschiedenen Hunderassen. Gleichzeitig waren unter anderem Ängstlichkeit, Alter und weitere individuelle Faktoren mit Aggressionsverhalten gegenüber Menschen verbunden.
Eine systematische Übersichtsarbeit von Sartore und Kollegen aus dem Jahr 2025 verdeutlicht zusätzlich, wie komplex das Zusammenspiel genetischer und umweltbedingter Einflüsse ist. Die Forschenden weisen unter anderem darauf hin, dass Aggression in den untersuchten Studien sehr unterschiedlich definiert und gemessen wurde.
Die Forschung liefert also weder die einfache Aussage, dass Rasse überhaupt keine Rolle spielt, noch die Gewissheit, dass bestimmte Rassen grundsätzlich gefährliche Individuen hervorbringen.
Rasse ist eine Information über einen Hund. Keine Verhaltensdiagnose.
Aggressionsverhalten hat einen Kontext
Wenn ein Hund knurrt, die Zähne zeigt, schnappt oder in einer Begegnung nach vorne springt, sehen wir zunächst ein Verhalten.
Was wir damit noch nicht kennen, ist seine Ursache.
Vielleicht versucht der Hund, Abstand herzustellen. Vielleicht verteidigt er eine Ressource. Vielleicht hat er gelernt, dass andere Strategien keinen Erfolg bringen. Möglicherweise spielen Schmerzen, Erkrankungen, frühere Erfahrungen oder eine länger anhaltende Überforderung eine Rolle.
Und manchmal kommt vieles zusammen.
Wer Aggressionsverhalten verstehen möchte, muss deshalb genauer hinschauen.
Was geschieht unmittelbar davor? Welche Signale zeigt der Hund? Welche Auslöser spielen eine Rolle? Wie hoch ist seine Erregung? Welche Möglichkeiten hat er, sich der Situation zu entziehen? Und wie verhält sich sein Mensch?
Aggression ist Bestandteil des natürlichen Verhaltensrepertoires von Hunden. Sie kann unterschiedliche Funktionen erfüllen, darunter die Herstellung von Distanz oder den Schutz von Ressourcen.
Das macht aggressives Verhalten weder automatisch problematisch noch grundsätzlich harmlos.
Denn auch die möglichen Folgen müssen betrachtet werden.
Ein großer, körperlich kräftiger Hund verfügt über andere Möglichkeiten, einen Menschen oder ein anderes Tier zu verletzen, als ein sehr kleiner Hund. Und natürlich müssen wir berücksichtigen, wie schwer mögliche Verletzungen ausfallen können.
Das Risiko einer Situation ergibt sich aber nicht allein aus der Rasse. Es hängt unter anderem von den Eigenschaften und dem bisherigen Verhalten des Hundes, seinen körperlichen Möglichkeiten, seinem Umfeld und davon ab, wie gut Risiken erkannt und begrenzt werden.
Verantwortung bedeutet deshalb, das Individuum zu betrachten, ohne mögliche Gefahren zu verharmlosen.
Zwei Hunde. Ähnliches Erscheinungsbild. Zwei Persönlichkeiten.
Hunde begleiten mich schon sehr lange. Und alle meine Hunde kamen aus dem Tierschutz.
Darunter auch Donnie und Butzel, zwei American-Bulldog-AmStaff-Mischlinge und damit sogenannte Listenhunde.
Beide hatten äußerlich durchaus Ähnlichkeiten. In ihren Persönlichkeiten und in ihrem Verhalten waren sie dennoch ausgesprochen unterschiedlich.
Wer nur ihre Rassezugehörigkeit oder ihr Erscheinungsbild betrachtet hätte, wäre beiden kaum gerecht geworden.
Natürlich lässt sich aus der Erfahrung mit zwei Hunden keine wissenschaftliche Aussage über ganze Rassen ableiten.
Aber gerade im alltäglichen Zusammenleben wird etwas sehr deutlich, das auch die Verhaltensforschung zeigt: Hunde sind Individuen. Mit unterschiedlichen Erfahrungen, Fähigkeiten, Bedürfnissen, Vorlieben und Schwierigkeiten.
Donnie und Butzel haben meine Sicht auf Hunde wesentlich geprägt. Nicht, weil sie immer unkompliziert gewesen wären. Sondern weil ich durch sie gelernt habe, wie wichtig es ist, Verhalten genau zu beobachten und nicht vorschnell zu interpretieren.
Und wie wenig ein Etikett darüber erzählt, wer da eigentlich vor uns steht.
Was Rasselisten nicht verhindern
Rasselisten sollen die öffentliche Sicherheit erhöhen, indem die Haltung bestimmter Hunde besonderen Anforderungen unterliegt oder eingeschränkt wird.
Aber wie wirksam ist es, allein oder vorrangig an der Rasse anzusetzen?
Eine systematische Übersichtsarbeit von Duncan-Sutherland und Kollegen aus dem Jahr 2022 untersuchte 43 Studien zu Maßnahmen der Hundebissprävention und zum Umgang mit Aggressionsverhalten.
Die Ergebnisse sprechen dafür, dass allgemeine Maßnahmen zur Hundekontrolle und Prävention wirksam sein können. Für ausschließlich rassespezifische gesetzliche Regelungen fiel die Evidenz weniger überzeugend aus.
Das bedeutet nicht, dass jede Rasseliste nachweislich wirkungslos wäre. Die Studien unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihrer Methodik, ihrer gesetzlichen Rahmenbedingungen und der untersuchten Populationen.
Aber sie geben Anlass, genauer nach der tatsächlichen Wirksamkeit solcher Regelungen zu fragen.
Hinzu kommt eine weitere Schwierigkeit.
Wer sich einen großen, besonders imposanten Hund wünscht, kann sich für eine Rasse entscheiden, die im jeweiligen Bundesland nicht gelistet ist.
In Baden-Württemberg gehören beispielsweise Rottweiler, Dobermann und Kangal nicht zu den ausdrücklich genannten Rassen, für die die Verordnung eine besondere rassebezogene Einstufung vorsieht.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass diese Hunde gefährlich wären. Es zeigt vielmehr, dass körperliche Größe, Kraft oder ein beeindruckendes Erscheinungsbild keineswegs auf die gelisteten Rassen beschränkt sind.
Ob und wie häufig Halter tatsächlich gezielt auf andere Rassen ausweichen, ist damit noch nicht bewiesen. Die Möglichkeit solcher Ausweichreaktionen gehört aber zu den Fragen, die man bei der Bewertung rassespezifischer Gesetze berücksichtigen sollte.
Besonders deutlich werden die Abgrenzungsschwierigkeiten bei jüngeren Züchtungen wie dem American Bully.
In Nordrhein-Westfalen wird der American Bully rechtlich nicht als eigenständige Rasse im Sinne des Landeshundegesetzes anerkannt. Je nach Abstammung und Erscheinungsbild kann er als Kreuzung gelisteter Rassen eingestuft werden. Ein neuer Name allein schafft also keineswegs einen Weg an bestehenden Vorschriften vorbei.
Und damit sind wir bei einem weiteren Thema: dem Tierschutz.
Insbesondere extreme Ausprägungen innerhalb der American-Bully-Zucht, etwa übertriebene Körperproportionen oder andere gesundheitlich belastende Merkmale, werfen erhebliche tierschutzfachliche Fragen auf. Ob eine Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt, richtet sich nach den gesundheitlichen Folgen und den Voraussetzungen des § 11b Tierschutzgesetz, nicht allein nach dem Rassenamen.
Wenn wir uns ernsthaft mit verantwortungsvoller Hundehaltung beschäftigen, dürfen wir deshalb nicht nur über öffentliche Sicherheit sprechen.
Wir müssen auch fragen, was bestimmte Zuchtziele für die betroffenen Hunde bedeuten.
Wenn die Rasseliste den Weg aus dem Tierheim erschwert
Einen Aspekt dürfen wir in dieser Diskussion nicht vergessen: die Hunde, die bereits in unseren Tierheimen leben.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes bleiben sogenannte Listenhunde dort durchschnittlich doppelt so lange wie andere Hunde. Manche verbringen sogar ihr gesamtes restliches Leben im Tierheim.
Nicht zwangsläufig, weil sie besonders schwierig wären. Sondern auch, weil ihre Vermittlung durch gesetzliche Auflagen erschwert wird.
Je nach Bundesland müssen potenzielle Halter besondere Voraussetzungen erfüllen, mit erhöhten Kosten rechnen oder dürfen bestimmte Hunde überhaupt nicht halten.
Das schränkt den Kreis möglicher Interessenten erheblich ein.
Auch das Erscheinungsbild und der Ruf einer Rasse können eine Rolle spielen.
Wie stark allein die Bezeichnung eines Hundes unsere Wahrnehmung beeinflussen kann, untersuchten Gunter und Kollegen 2016 in einer US-amerikanischen Studie.
In einem der untersuchten Tierheime wurden die Rassebezeichnungen an den Zwingern entfernt. Anschließend stiegen die Vermittlungszahlen für Hunde, die zuvor als Pitbull-Typen gekennzeichnet waren, und ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer verringerte sich.
Das ist kein unmittelbarer Beleg für die Folgen deutscher Rasselisten. Aber es zeigt, welchen Einfluss Zuschreibungen auf die Entscheidung potenzieller Adoptierender haben können.
Ausgerechnet Hunde, die dringend ein passendes Zuhause, Verlässlichkeit und individuelle Begleitung brauchen, haben dadurch schlechtere Vermittlungschancen.
Natürlich ist nicht jeder Hund für jeden Menschen geeignet. Eine sorgfältige Vermittlung muss die Bedürfnisse, das Verhalten und mögliche Risiken des einzelnen Hundes berücksichtigen.
Aber genau darum geht es doch.
Wir sollten darüber entscheiden, welcher Mensch zu welchem Hund passt. Nicht allein darüber, welche Rasse auf welcher Liste steht.
Für mich gehört auch diese Frage zu einer verantwortungsvollen Diskussion über öffentliche Sicherheit und Tierschutz.
Zwischen „Der tut doch nichts“ und „Das ist ein Kampfhund“
Was mich an der Diskussion um Listenhunde außerdem beschäftigt, ist die Polarisierung, die ich immer wieder erlebe.
Auf der einen Seite werden Hunde beinahe bedingungslos verniedlicht. Auf der anderen gelten bestimmte Rassen schon aufgrund ihres Erscheinungsbildes als Bedrohung.
Zwischen „Der tut doch nichts“ und „Das ist ein gefährlicher Kampfhund“ bleibt erstaunlich wenig Raum für die eigentlich interessante Frage:
Was zeigt uns dieser Hund gerade?
Ein knurrender Chihuahua kommuniziert ebenso wie ein knurrender Rottweiler.
Die möglichen Folgen einer Eskalation können sehr unterschiedlich sein. Aber die Signale beider Hunde verdienen Aufmerksamkeit. Und beide Menschen am anderen Ende der Leine sollten verstehen, was ihr Hund ihnen mitteilt.
Der kleine Hund, der ständig angefasst oder hochgehoben wird, obwohl er deutliche Abwehrsignale zeigt, wird dadurch nicht weniger belastet, weil er klein und niedlich ist.
Und ein großer, kräftiger Hund ist nicht automatisch aggressiv, nur weil sein Erscheinungsbild bei anderen Menschen Unsicherheit auslöst.
Ich halte weder Verniedlichung noch pauschale Dämonisierung für hilfreich.
Beides kann den Blick darauf verstellen, was der einzelne Hund tatsächlich braucht und welches Verhalten er gerade zeigt.
Mehr Hunde. Mehr Begegnungen. Mehr Verantwortung.
2013 waren in München 32.569 Hunde steuerlich angemeldet. Ende 2024 waren es bereits 45.892.
Ein Anstieg um gut 40 Prozent innerhalb von elf Jahren.
Auch deutschlandweit hat sich die Zahl der Hunde deutlich erhöht: Nach den Erhebungen der Heimtierverbände IVH und ZZF lebten 2013 rund 6,9 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. 2025 waren es etwa zehn Millionen. Gegenüber 2024 war das zuletzt zwar ein Rückgang, langfristig ist die Entwicklung aber deutlich.
Das sind keine bloßen Zahlen aus der Heimtierbranche.
Hinter ihnen stehen Millionen Hunde und Menschen, die sich öffentliche Räume teilen.
Gehwege, Parks, Wohngebiete, öffentliche Verkehrsmittel und Ausflugsziele. Orte, an denen Menschen mit sehr unterschiedlichen Erwartungen und Bedürfnissen aufeinandertreffen.
Manche lieben Hunde. Andere haben Angst. Wieder andere möchten einfach nur ungestört ihren Weg gehen.
Und alle haben berechtigte Interessen.
Mehr Hunde bedeuten nicht automatisch mehr Konflikte. Aber sie machen die Frage nach einem verantwortungsvollen Miteinander umso relevanter.
Wie viel wissen Menschen eigentlich über die Tiere, mit denen sie leben?
Über Körpersprache, Stress, Bedürfnisse und Emotionen? Über Lernverhalten, Entwicklung und die Bedeutung früher Erfahrungen? Über das rechtzeitige Erkennen von Überforderung oder Unsicherheit?
Und darüber, wie sich ein eigener Hund gegenüber Menschen und anderen Tieren angemessen begleiten lässt?
Das betrifft nicht nur die Halter sogenannter Listenhunde.
Es betrifft uns alle.
Warum ich einen Hundeführerschein für alle befürworte
Ich bin gegen Rasselisten.
Nicht, weil ich Risiken im Zusammenleben mit Hunden unterschätze. Und auch nicht, weil ich der Ansicht wäre, dass Hunde grundsätzlich ungefährlich sind.
Sondern weil ich eine pauschale Einstufung aufgrund der Rasse für keinen ausreichend differenzierten Ansatz halte.
Ich befürworte deshalb einen allgemeinen Hundeführerschein, der Sachkunde und praktische Fähigkeiten fördert, unabhängig von der gehaltenen Rasse.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum, dass jeder Hund perfekt bei Fuß laufen oder auf Kommando Platz machen muss.
Und schon gar nicht darum, Menschen und Hunde durch eine weitere Prüfung zu schicken, deren Bestehen am Ende wichtiger wird als das, was sie dabei gelernt haben.
Mich interessiert etwas anderes.
Wie befähigen wir Menschen, Hunde besser zu verstehen?
Wie lernen sie, Körpersprache wahrzunehmen und richtig einzuordnen? Wie erkennen sie, wenn Unsicherheit zunimmt, ein Hund Abstand braucht oder eine Situation zu eskalieren droht?
Was wissen sie über Bedürfnisse, Emotionen und Lernprozesse?
Und wie setzen sie dieses Wissen im Alltag um, mit Rücksicht auf andere Menschen und Tiere?
Für mich wäre genau das der Kern einer fundierten Sachkundeausbildung.
Was wir über die Wirkung von Hundeausbildungen wissen
Dass Wissen und praktische Schulung hilfreich sein können, ist mehr als eine persönliche Überzeugung.
In Niedersachsen müssen grundsätzlich neue Hundehalter, die nicht bereits auf anderem Weg als sachkundig gelten, seit 2013 einen theoretischen und praktischen Sachkundenachweis erbringen.
Das Land verzichtet auf eine pauschale Rasseliste und verbindet seine Regelungen unter anderem mit Registrierung, Kennzeichnung und Versicherungspflichten.
Allerdings ist dort ein Vorbereitungskurs nicht verpflichtend. Der Sachkundenachweis kann auch ohne vorherige Schulung abgelegt werden.
Ein wichtiger Unterschied.
Denn eine bestandene Prüfung sagt nicht automatisch, wie Menschen ihr Verhalten im Alltag verändern.
Interessant sind auch Erfahrungen aus der Schweiz. Der Kanton Zürich ließ 2016 die Ausbildungspflicht für Halter großer oder massiger Hunde evaluieren.
Die Befragten bewerteten die Kurse in verschiedenen Bereichen positiv. Hundetrainer und Halter berichteten unter anderem über Verbesserungen im Umgang mit Hunden und bei schwierigen Alltagssituationen.
Ein eindeutiger Rückgang der registrierten Beißvorfälle ließ sich jedoch nicht nachweisen.
Auch die internationale Forschung zeigt, dass Bildungsmaßnahmen vielversprechend sein können. Wie zuverlässig sie langfristig Verletzungen verhindern, hängt aber von der Art der Maßnahme und der Qualität der vorhandenen Studien ab.
Daraus lässt sich kein wissenschaftlich gesichertes Versprechen ableiten, dass ein verpflichtender Hundeführerschein automatisch zu weniger Hundebissen führt.
Aber sehr wohl eine wichtige Frage:
Was müsste eine solche Ausbildung vermitteln, damit sie tatsächlich einen Unterschied macht?
Ich denke, wir sollten weniger darüber sprechen, wie viele Prüfungen abgelegt werden, und genauer darauf schauen, welche Fähigkeiten Menschen anschließend besitzen.
Gute Ausbildung kostet Zeit und braucht qualifizierte Fachleute. Sie muss zugänglich und bezahlbar sein. Und sie sollte so gestaltet werden, dass aus theoretischem Wissen auch praktische Handlungskompetenz entsteht.
Sachkunde allein wird nicht alles lösen
Ein Hundeführerschein kann kein Sicherheitsversprechen sein.
Auch gut ausgebildete Hundehalter können Situationen falsch einschätzen. Auch ein gut begleiteter Hund kann erschrecken, Schmerzen haben, überfordert sein oder aggressiv reagieren.
Deshalb braucht es mehr als Wissen.
Vorausschauendes Management. Individuelle Risikobewertung. Geeignete Sicherungsmaßnahmen, wo sie erforderlich sind. Angemessene gesetzliche Regeln. Und die Bereitschaft, bei Schwierigkeiten fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ein sorgfältig aufgebautes Maulkorbtraining kann dabei ebenso sinnvoll sein wie eine gute Leinenführung oder die Gestaltung von Hundebegegnungen mit ausreichend Abstand.
Sicherheit entsteht nicht dadurch, dass wir den Hund möglichst unauffällig machen.
Sondern dadurch, dass wir sein Verhalten verstehen, Gefahren realistisch einschätzen und verantwortungsvoll handeln.
Dabei dürfen wir die Bedürfnisse des Hundes genauso wenig aus dem Blick verlieren wie die Sicherheit seiner Umwelt.
Öffentliche Sicherheit und Tierschutz sind keine Gegensätze.
Vielleicht stellen wir bislang die falsche Frage
Die Debatte über Listenhunde wird häufig so geführt, als müssten wir vor allem entscheiden, welche Rassen besonders gefährlich sind.
Ich halte eine andere Frage für mindestens ebenso wichtig:
Welches Wissen brauchen Menschen, damit das Zusammenleben mit Hunden für alle sicherer, fairer und selbstverständlicher wird?
Eine Gesellschaft, in der Millionen Hunde leben, sollte ein Interesse daran haben, dass Menschen ihre Körpersprache verstehen, Bedürfnisse erkennen, Belastungen einschätzen und verantwortungsvoll handeln können.
Nicht nur diejenigen, die einen Hund einer bestimmten Rasse halten.
Und nicht erst dann, wenn bereits etwas passiert ist.
Ich wünsche mir einen differenzierten Umgang mit Hunden. Einen, der wissenschaftliche Erkenntnisse ernst nimmt, Risiken nicht verharmlost und trotzdem bereit ist, jeden Hund als Individuum kennenzulernen.
Einen Umgang, in dem Sachkunde, Verantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme mehr zählen als vorschnelle Zuschreibungen.
Denn eine Rasseliste kann festlegen, welche gesetzlichen Anforderungen für einen Hund gelten.
Wer dieser Hund ist, erfahren wir erst, wenn wir ihn kennenlernen.
Und wie wir mit ihm umgehen, liegt in unserer Verantwortung.
Wissenschaftliche Quellen und weiterführende Literatur
Genetik, Rasse und Aggressionsverhalten
- Morrill, K. et al. (2022): Ancestry-inclusive dog genomics challenges popular breed stereotypes. Science, 376(6592).
- Mikkola, S. et al. (2021): Aggressive behaviour is affected by demographic, environmental and behavioural factors in purebred dogs. Scientific Reports, 11, 9433.
- Sartore, S. et al. (2025): Genetic and Gene-by-Environment Influences on Aggressiveness in Dogs: A Systematic Review from 2000 to 2024. Animals, 15(15), 2267.
Prävention und Sachkunde
- Duncan-Sutherland, N. et al. (2022): Systematic review of dog bite prevention strategies. Injury Prevention, 28(3), 288–297.
- Kanton Zürich (2016): Evaluation der Ausbildungspflicht für große oder massige Hunde.
- Niedersächsisches Ministerium: Informationen zum Hundegesetz und zum Sachkundenachweis.
Tierschutz, Rassezuschreibung und Tierheimvermittlung
- Deutscher Tierschutzbund: Listenhunde und Vorurteile.
- Gunter, L. M., Barber, R. T. & Wynne, C. D. L. (2016): What’s in a Name? Effect of Breed Perceptions & Labeling on Attractiveness, Adoptions & Length of Stay for Pit-Bull-Type Dogs. PLOS ONE, 11(3).
Hundepopulation und gesellschaftliche Entwicklung
- Statistisches Amt München: Entwicklung der gemeldeten Hunde von 2013 bis 2022.
- Statistisches Amt München: Hundehaltung in den Stadtbezirken 2023 bis 2025.
- VDH: Heimtierstudie 2014 mit den Bestandszahlen für 2013.
- ZZF/IVH: Heimtierpopulation in Deutschland 2025.
Rechtliche Grundlagen
- Baden-Württemberg: Kampfhundeverordnung und behördliche Einordnung.
- Bayern: Verfahren bei Hunden der Kategorie 2 und Negativzeugnis.
- Nordrhein-Westfalen: Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz, Fassung vom 7. Oktober 2026.
- Tierschutzgesetz § 11b: Verbot der Qualzucht.
Stand der rechtlichen Einordnung: Oktober 2026. Die Darstellung bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine Prüfung der im Einzelfall geltenden Vorschriften.
